Aufgrund der Neuregelungen im Bundeswahlgesetz kann eine seperate Darstellung des Wahlergebnisses der Ortsgemeinde Todenroth nicht mehr erfolgen, da Aufgrund der Änderungen die Auszählung vor Ort nur noch bei mehr als 50 Urnenwählern (Briefwähler werden durch die Verbandsgemeinde ausgezählt) stattfinden darf.
Da in der Ortsgemeinde nur 39 Urnenwähler abgestimmt haben, wurde die Wahlurne nach Abschluss der Wahl, ebenso wie die Urne aus Metzenhausen, nach Kludenbach verbracht, dort mit den Stimmen aus Kludenbach und Metzenhausen vermischt und dann ausgezählt.
Hier die Ergebnisse der drei Ortsgemeinden: