Am 15. Januar 1993 genehmigte die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises mit einer Urkunde das Wappen von Todenroth.
In der Urkunde heißt es:
In blau eine geschweifte goldene Spitze, darin drei schwarze Mühlräder 1:2. Vorn eine goldene Kirche. Hinten drei goldene Ähren.
Zum Entwurf des Wappens wurde folgender Text beigelegt:
Das geschachtelte Schildhaupt, goldblau, bezieht sich auf die Grafschaft Sponheim, zu der Todenroth gehörte.
Die Kirche weist auf das evangelische Gotteshaus hin, welches am höchsten Punkt des Ortes Ende des 19. Jahrhunderts gebaut wurde.
Die drei Ähren beziehen sich auf den landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde.
Der blaue Wellenbalken symbolisiert den Kyrbach, der durch Todenroth fließt.
Die drei Mühlräder weisen auf die drei Mühlen hin, die ehemals in Todenroth existierten.